Gondolatok az individualizációs és a szubsztanciálási elméletekről a legújabb magyar perjogi kodifikáció tükrében

Was „Grund des Anspruchs“ ist, war Gegenstand des im Wesentlichen erledigten Streits zwischen Individualisierungs- und Substantiierungstheorie. Die Individualisierungstheorie in ihrer klassischen Form sah im Klagegrund die Angabe der Merkmale, durch die sich das Rechtsverhältnis, aus dem geklagt wir...

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Szerző: Szivós Kristóf
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2023
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica 13 No. 2
Kulcsszavak:Perjog - magyar
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/84496
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Was „Grund des Anspruchs“ ist, war Gegenstand des im Wesentlichen erledigten Streits zwischen Individualisierungs- und Substantiierungstheorie. Die Individualisierungstheorie in ihrer klassischen Form sah im Klagegrund die Angabe der Merkmale, durch die sich das Rechtsverhältnis, aus dem geklagt wird, von anderen Rechtsverhältnissen unterscheidet. Die Angabe von Tatsachen hierzu war möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Individualisierung war das Markenzeichen der Plósz’schen Zivilprozessordnung von 1911 (GA I von 1911). Für die Substantiierungstheorie ist der Klagegrund vollwertiger Bestandteil des Streitgegenstands. Sie verlangt die Anführung von Tatsachen. Danach wird der Klagegrund gebildet aus den Tatsachen, die rechtlich geeignet oder erforderlich sind, um den Schluss auf die Begründetheit des Klageantrags zu rechtfertigen. Die Substantiierungstheorie wurde im GA LIV von 1868 und Gesetz III von 1952 verwendet. Die neue ungarische Zivilprozessordnung (Gesetz CXXX von 2016) folgt auch die Substantiierungstheorie und beruht auf den dreigliedrigen Streitgegenstandsbegriff. Die ersten Jahre der Anwendung des Gesetzes waren durch eine Reihe von Problemen gekennzeichnet.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:103-110
ISSN:2063-2525