Gondolatok az "alkotmányi bíráskodás" tárgyköréről Martonyi János nyomán a közjogi bíráskodás politikai vs. jogi természete /

Am Ende seines 1932 erschienenen Werkes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit spricht János Martonyi das Thema Verfassungsgerichtsbarkeit an, worin er insofern als bedeutende Veränderung ansieht, als nicht mehr nur die öffentliche Verwaltung der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, sondern diese Kontro...

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Szerző: Szabó István
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2023
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica 13 No. 3
Kulcsszavak:Közigazgatási bíráskodás - Magyarország, Közigazgatási jog
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/82505
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Am Ende seines 1932 erschienenen Werkes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit spricht János Martonyi das Thema Verfassungsgerichtsbarkeit an, worin er insofern als bedeutende Veränderung ansieht, als nicht mehr nur die öffentliche Verwaltung der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, sondern diese Kontrolle allmählich auf die Tätigkeit des Parlaments ausgedehnt wird. Martonyi nennt drei Bereiche: die Wahlgerichtsbarkeit, die verfassungsmäßige Verantwortung von Ministern und die Rechtsprechung bei Inkompatibilitäten. Am wichtigsten ist ihm, dass die Rolle der Fachgerichte gegenüber den Laienrichtern gestärkt werden sollte. In meiner Studie untersuche ich die verfassungsrechtliche Verantwortung der Minister und die Frage, inwieweit sich die rechtlichen Zwänge darin widerspiegeln. Dies ist eine Voraussetzung für die Einschaltung von Fachgerichten. Nach dem Gesetz Nr. III. von 1848 war die rechtliche Verantwortlichkeit der Minister jedoch in hohem Maße politischer Natur. In materieller Hinsicht waren die Handlungen, die eine Haftung begründeten, oberflächlich formuliert, und es wurden keine Verfahrensgarantien für die Haftung von Ministern festgelegt. Die damalige Literatur vertrat auch die Auffassung, dass in diesem Rahmen schlechte Regierungsführung rechtlich geahndet werden könne. Dies sei jedoch keine Frage des Rechts, sondern des politischen Ermessens, das nicht den Berufsrichtern überlassen werden könne, die von der Politik unabhängig sein müssten. Die Studie kommt daher zu dem Schluss, dass der Vorschlag von János Martonyi, die Einbindung von Fachgerichten in die Verfassungsgerichtsbarkeit auszuweiten, auch eine Stärkung des rechtlichen Charakters der öffentlichen Gerichtsbarkeit im Gegensatz zu ihrem politischen Charakter impliziert.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:57-65
ISSN:2063-2525