Kölcsönös megfeleltetés teljesülésének ellenőrzése és a szankciók

Die nicht gute landwirtschaftliche Praxis und die nicht fachgemáBe, nicht den Vorschriften entsprechende Bewirtschaftung, die Eingriffe können der Natur und unserer Umwelt irreversible Scháden verursachen. Von der Landwirtschaft wird die konsequente Geltendmachung der Umweltaspekte besonders erwarte...

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Szerző: Farkas Csamangó Erika
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Karának tudományos bizottsága Szeged 2009
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica 72 No. 1-22
Kulcsszavak:Jogtudomány
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/7408
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Die nicht gute landwirtschaftliche Praxis und die nicht fachgemáBe, nicht den Vorschriften entsprechende Bewirtschaftung, die Eingriffe können der Natur und unserer Umwelt irreversible Scháden verursachen. Von der Landwirtschaft wird die konsequente Geltendmachung der Umweltaspekte besonders erwartet. Vorliegende Studie stellt die Kontrolle der als Bedingung der landwirtschaftlichen Zuschüsse vorgeschriebenen Umweltschutz- und Naturschutzvorschriften und ihr Sanktionssystem vor. Die Bedingung der Beihilfen der Landwirten knüpft sich auch an die restlose Einhaltung bestimmter Umweltschutz-, Tierschutz- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften. Die Auszahlungen verknüpft die Union zur Erfiillung der Anforderungen des sog. „crosscompliance ", d.h. der anderweitigen Verpflichtungen. Der Begriff der anderweitigen Verpflichtungen beinhaltet die Gesamtheit der im Interesse der Erhaltung der gesamten Summe der gemeinschaftlichen landwirtschaftlichen Beihilfen einzuhaltenden Vorschriften und Anforderungen, bzw. erbeinhaltet das sich daran knüpfende Kontroll-und Sanktionssystem. Das System der anderweitigen Verpflichtungen schafft einen Kontakt zwischen den Vorschriften des Richtigen Landwirtschaftlichen und Umweltzustandes, bzw. und der landwirtschaftlichen Beihilfen. Das System der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen schafft einen Kontakt zwischen dem Guten Landwirtschaftlichen und Umweltzustand (HMKÁ), bzw. den in Rechtsnormen abgefassten Betriebswirtschaftlichen Anforderungen (JFGK), bzw. den direkten landwirtschaftlichen Beihilfen. Wenn der Landwirt die vorgeschriebenen Regein nicht einhált, darn ist — neben den Umweltsanktionen — mit der Reduzierung der für ihn zu zahlenden Beihilfen zu rechnen. Die anzuwendenden Sanktionen können in zwei Gruppen gegliedert werden: die eine ist die sich aus Fahrldssigkeit ergebenden Níchterfiillungen, die andere ist die absichtlich begangenen vorschriftswidrigen Tatigkeiten. Die Kontrolibehörde stellt über die Kontorollen einen Bericht fest, der die festgestellten Tatbestande aufgrund der Kriterien: „Absicht", „Schwere", „Ma13" and „Bestandigkeit" bewertet. Die Studie stellt nach der kurzen Darstellung der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen das Kontrollsystem and das Sanktionssystem durch die Kontrollerfahrungen der einzelnen Mitgliedsstaaten dar. Am Ende der Studie werden auch Vorschlage festgestellt, urn die Kontrollen wirksamer zu machen. Die Autorin stützt seine Feststellungen mit statistischen Daten and Fallstudien unter.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:151-170
ISSN:0324-6523