Személyes biztonsághoz való jog mint alapjog (?) a terrorizmussal szembeni büntetőjogi fellépés a szabadság és a személyi biztonsághoz való jog tükrében /

Derjenige, der bereit ist, seine Freiheit für seine Sicherheit zu opfern, wird früher oder später beide verlieren“ - meinte Benjamin Franklin in den 18. Jahrhundert. Heutzutage, in den 21. Jahrhundert sind seine Wörter wieder aktuell: wegen der Bedrohung des Terrorismus, mit der Begründung der Gefäh...

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Szerző: Neparáczki Anna Viktória
Testületi szerző: Az új Alaptörvény és a jogélet reformja (2011) (Szeged)
Dokumentumtípus: Könyv része
Megjelent: 2013
Sorozat:Szegedi Jogász Doktorandusz Konferenciák 2
Az új alaptörvény és a jogélet reformja 2
Kulcsszavak:Terrorizmus, Büntetőjog
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/71308
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Derjenige, der bereit ist, seine Freiheit für seine Sicherheit zu opfern, wird früher oder später beide verlieren“ - meinte Benjamin Franklin in den 18. Jahrhundert. Heutzutage, in den 21. Jahrhundert sind seine Wörter wieder aktuell: wegen der Bedrohung des Terrorismus, mit der Begründung der Gefährlichkeit der möglicherweise eintreffenden Terroranschläge werden immer neue, noch strengere Beurteilung verlangende strafrechtliche Gesetze verabschiedet, um die Vorschriften des ungarischen Strafgesetzbuches und der ungarischen Strafprozessordnung zu modifizieren. Das Interesse der Sicherheit scheint das Interesse der Freiheit zu überwiegen, besonders im Kampf gegen den Terrorismus. Das Recht auf die Freiheit und die persönliche Sicherheit wird sogar in den gültigen ungarischen Verfassung (§ 55.) als auch an den 1. Januar 2012 in den Kraft tretenden ungarischen Grundgesetz (Artikel IV.) gewährleistet. In diesem Beitrag wird untersucht, ob das Recht auf die persönliche Sicherheit überhaupt als ein Grundrecht zu verstehen ist, und falls dies der Fall ist, in wasfür einem Verhältnis das Recht auf die persönliche Sicherheit mit dem Recht auf die Freiheit steht. Als Ergebnis wird einerseits festgestellt, dass mit der grammatischen Auslegung der Verfassung/des Grundgesetzes das eigenständige Recht auf die persönliche Sicherheit nachweisbar ist. Andererseits wird herausgehoben, dass sich der Begriff der Sicherheit heutzutage verändert hat, und diese Veränderung muss auch bei der Auslegung der Verfassung/des Grundgesetzes berücksichtigt werden. Folglich kann die in den sicherheitspolitischen Aufsätzen herrschende Konzeption des sog. „Human Security“ der Gehalt des Rechts auf die persönliche Sicherheit verleihen.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:207-214
ISBN:978-963-306-142-8
ISSN:2063-3807