Gondolatok az új alaptörvényről, különös tekintettel a nemzeti hitvallásra

Am 1. Januar 2012 wird das neue Grundgesetz Ungarns – das von diesem Zeitpunkt an als Fundament des ungarischen Rechtssystems gilt – in Kraft treten. Die nach deutschem Muster auf Grundgesetz umbenannte Verfassung beginnt mit dem sogenannten „Nationalen Glaubensbekenntnis“. In unserem Aufsatz konzen...

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Szerzők: Kurunczi Gábor
Varga Ádám
Testületi szerző: Az új Alaptörvény és a jogélet reformja (2011) (Szeged)
Dokumentumtípus: Könyv része
Megjelent: 2013
Sorozat:Szegedi Jogász Doktorandusz Konferenciák 2
Az új alaptörvény és a jogélet reformja 2
Kulcsszavak:Alkotmányjog - Magyarország, Alkotmány - magyar
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/71302
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Am 1. Januar 2012 wird das neue Grundgesetz Ungarns – das von diesem Zeitpunkt an als Fundament des ungarischen Rechtssystems gilt – in Kraft treten. Die nach deutschem Muster auf Grundgesetz umbenannte Verfassung beginnt mit dem sogenannten „Nationalen Glaubensbekenntnis“. In unserem Aufsatz konzentrieren wir auf diese feierliche Einleitung (Präambel) des Grundgesetzes und untersuchen wir es nach den folgenden Fragen: Was versteht man unter einer Präambel in der rechtswissenschaftlichen Literatur und welche Merkmale kennzeichnen sie? Kann man das Nationale Glaubensbekenntnis als eine typische Präambel interpretieren? Inwiefern zeigt es originelle Elemente auf und inwiefern beinhaltet es schon in anderen Verfassungen übliche Formulierungen? Besitzt sie rechtliche Bindungskraft anhand Artikel R) laut Grundgesetz und falls ja, welche Nachwirkungen folgen daraus? Ist es die rechtliche Bindungskraft, die die Position des Glaubensbekenntnisses im ungarischen Rechtssystem bestimmt? Um diese Fragen beantworten zu können analysieren wir in unserem Aufsatz das Nationale Glaubensbekenntnis nach formellen und inhaltlichen Kriterien. Wir streben danach die Vor- und Nachteile des Glaubensbekenntnisses zu erleuchten und versuchen inzwischen die auftauchenden Widersprüche zu klären. Laut der formellen Betrachtung unterscheidet sich die Einleitung des Grundgesetzes deutlich von den europäischen Präambeln sowohl in ihrem Namen, als auch in ihrem Umfang, da sie viel länger ist. Aber allein auf diese Beobachtungen basierend könnte man nicht viele Folgerungen ziehen. Viel wichtiger erscheinen daher die inhaltlichen Aspekten, von denen wir die meist umstrittene Fragen zusammensammelten und entsprechend unserer Möglichkeiten beantworten versuchten. Wir untersuchen deshalb, wen die Verfasser unter „wir“ verstehen könnten und inhaltlich wie detailliert der Text des Glaubensbekenntnisses formuliert wurde. Weiterhin analysieren wir die Kritiken, die sich mit dem Mangel an ideologischer Neutralität befassen, Unklarheiten bezüglich der Rolle der geschichtlichen Verfassung und Fragen im Zusammenhang mit der „Ungültigkeitsdeklaration“ der kommunistischen Verfassung. Wir können feststellen: falls bestimmte Teile des Nationalen Glaubensbekenntnisses normative Kraft besäßen, würden diese wahrscheinlich schwerwiegenden Konsequenzen haben. Aber es steht mehr oder weniger fest, dass das Nationale Glaubensbekenntnis als eine Präambel keine normative Kraft erlangen, sondern nur beim Interpretieren als ein Hilfsmittel dienen wird. Außerdem weisen wir in unserem Aufsatz darauf hin, dass der eigentliche Stellenwert des Glaubensbekenntnisses nicht darin liegt, ob es normativ ist oder nicht, sondern, dass es vielleicht die „Lücke“ ausfüllen könnte, die nach der Wende bestehen blieb. Zusammenfassend sind wir der Ansicht, dass trotz der Frage der Bindungskraft und trotz einiger missverständlichen Fehler das Nationale Glaubensbekenntnis in der ferneren Zukunft seine Position in der konstitutionellen Einrichtung finden wird.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:125-135
ISBN:978-963-306-142-8
ISSN:2063-3807