A szándékosság és gondatlanság normatív fogalmának értelmezési problémái az immateriális bűncselekmények körében
Die Formaldelikte (immaterielle Delikte) sind Straftaten, deren Straftatbestand kein tatbestandmäßiges Ergebnis beinhalten. Die Vollendung dieser Straftatbestände übereinkommt mit der Verwirklichung der Tathandlung. Die Gefahr, die aus der Verwirklichung der Tathandlung resultiert, ist eine sog. abs...
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Szerző: | |
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Dokumentumtípus: | Cikk |
Megjelent: |
2018
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Sorozat: | Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica
8 No. 1 |
Kulcsszavak: | Büntetőjog |
Tárgyszavak: | |
Online Access: | http://acta.bibl.u-szeged.hu/61930 |
Tartalmi kivonat: | Die Formaldelikte (immaterielle Delikte) sind Straftaten, deren Straftatbestand kein tatbestandmäßiges Ergebnis beinhalten. Die Vollendung dieser Straftatbestände übereinkommt mit der Verwirklichung der Tathandlung. Die Gefahr, die aus der Verwirklichung der Tathandlung resultiert, ist eine sog. abstrakte Gefahr, die sich als Kriminalisierungsgrund des Straftatbestandes erscheint. Die Verwirklichung der Tathandlung für das geschützte Rechtsgut ist so gefährlich, dass gemäß der vernünftigen Entscheidung des Gesetzgebers die Tathandlung ohne ein tatbestandsmäßiges Gefahr- oder Verletzungsergebnis strafbar sein muss. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie das Wissenselement der kodifizierten ungarischen Schuldbegriffe hinsichtlich der abstrakten Gefährdungsdelikte auslegen werden soll. Die Auslegungsfrage stammt aus der gesetzlichen Formulierung der Vorsätzlichkeit und der (bewussten) Fahrlässigkeit, nämlich: es ist erwartet, der Täter die Folgerungen seines Verhaltens vorherzusehen. Nach der herrschenden Strafrechtsdogmatik bezieht sich das Erfordernis der Voraussicht auf den objektiven Tatbestandselementen. Die Formaldelikte – wegen des Mangels des tatbestandsmäßigen Ergebnisses – beinhalten aber kein Tatbestandselement, das aufgrund der grammatischen Auslegung als Folgerung bezeichnen werden darf. Die dargestellte Dissonanz begründet die Prüfung der Auslegung des Folgerungsbegriffes und die dogmatischen und grundsätzlichen Auswirkungen des einzelnen Auslegungsergebnisses bei den Formaldelikten. |
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Terjedelem/Fizikai jellemzők: | 163-176 |
ISSN: | 2063-2525 |