"Érték - határ” kodifikáció a fizetési meghagyásos eljárás szempontjából /

Während der Kodifizierung der neuen ungarischen Zivilprozessordnung hat der Gesetzgeber seine Legislativtätigkeit auch auf das ausserprozessliche Mahnverfahren verlängert. Er wollte die Beziehung zwischen dem Prozess und dem Mahnverfahren überdenken. In Ungarn ist die Zuflucht des Mahnverfahrens mit...

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Szerző: Molnár Judit
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2016
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica 6 No. 1
Kulcsszavak:Polgári jog - magyar
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/54045
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Während der Kodifizierung der neuen ungarischen Zivilprozessordnung hat der Gesetzgeber seine Legislativtätigkeit auch auf das ausserprozessliche Mahnverfahren verlängert. Er wollte die Beziehung zwischen dem Prozess und dem Mahnverfahren überdenken. In Ungarn ist die Zuflucht des Mahnverfahrens mit einer 1 millionen HUF Wertgrenze bestimmt. Diese Wertgrenze ist obligatorisch, unter 1 millionen HUF kann man nicht Klagen. Der Gesetzgeber möchte aber als Ergebnis von Kodifizierung diese Wertgrenze erhöhen. Im Hinblick auf die Erhöhung der verbindlichen Wertgrenze des ungarischen Mahnverfahrens haben wir eine praktische Untersuchung geführt. Wir haben die Antragskosten und die Kosten-Ermässigungen im Prozess und im Mahnverfahren verglichen. In den Kosten-Ermässigungen kann man mehr Ansprüche und anspruchbestätigende Person finden, die im Mahnverfahren Benachteiligung leiden. Sie können von der Zahlung der Verfahrensgebühr nicht befreit sein – für sie gibt es keine ähnliche Ermässigung, die im Prozess verfügbar ist. Um die Nachteile zu beseitigen können wir zwei Vorschläge erstellen: kurzfristige Lösung sein kann, dass im Verfahren die Kostenaufzeichnung als persönliche, auch materielle Hintergrund gewährt ist; eine längerfristige Lösung sein kann die Abschaffung der Wertgrenze. Das Mahnverfahren wäre ein optionales Verfahren im Hand der Berechtigte.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:119-139
ISSN:2063-2525