A magyar jövedéki büntetőbíráskodás fórumrendszere 1867 és 1883 között

Die Studie übersieht den in der ungarischen Rechtsgeschichte Literatur noch unbearbeitete Bereich, nämlich die Geschichte der Steuerregelung im 19. Jahrhundert. Der nach 1867 selbstständige ungarische Staat bestrebte sich, die Aufkommen zu steigern und die die Bürger belästigenden Gefalle- und Gebüh...

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Szerző: Stipta István
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Kar Szeged 2012
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica 74
Kulcsszavak:Büntetőjog - magyar - 19. sz.
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/29281
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Die Studie übersieht den in der ungarischen Rechtsgeschichte Literatur noch unbearbeitete Bereich, nämlich die Geschichte der Steuerregelung im 19. Jahrhundert. Der nach 1867 selbstständige ungarische Staat bestrebte sich, die Aufkommen zu steigern und die die Bürger belästigenden Gefalle- und Gebührenpflichte im Gesetz zu verankern. Es ist natürlich zu betrachten, dass unterdessen auch Regelungen entstanden, die Bürger bestraften, die ihre Verpflichtungen unterlassen hatten. In den 1880er Jahren das Forumssystem der Verwendung der steuerstrafrechtlichen Regelungen wurde in Ungarn herausgebildet. In den Rechtsfallen der Gefallübertretungen entschieden am Anfang Finanzfachgerichte, in denen die Delegierten der Regierung Platz nahmen. Von 1873 trafen jedoch die allgemeinen Gerichte die Entscheidung gegen solche, die ihre Steuerund Gebührenverpflichtungen absichtlich verletzten. Den rechtstaatlichen Prinzipien entsprach, dass auch die Berufung von dem allgemeinen Gericht beurteilt wurde. Es zählte dagegen als eine erhebliche Mangelhaftigkeit, dass keine Zusammenfassung an gesetzlicher Ebene oder Kodifizierung der Steuerstrafrecht und - Strafprozessrecht vorging. Der Verfasser setzt die ungarische Geschichte des Gefallübertretungsrechts mit dem Ausbau des Institutssystems der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Parallele. Die Missbräuche der staatlichen Behörden angesichts der Gefallangelegenheiten erhöhten die Unzufriedenheit, die schließlich den öffentlichen verwaltungsrechtlichen Schutz in Ungarn erzwang. Während jedoch die Gefällübertretungen vor das ordentliche Gerichtsforum gerieten, gründete die ungarische Gesetzgebung 1883 einen getrennten Fachgerichtshof für die Beurteilung der Angelegenheiten in der Kompetenz des Verwaltungsgerichts. Die Verweisung der Gefällübertretungen und die streitigen Finanzfragen vor das Gericht bedeuteten einen bezeichnenden Schritt auf dem Weg der Schöpfung der Rechtsstaatlichkeit.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:439-456
ISSN:0324-6523