A szolgabírói hivatal - híd a rendi világ és a polgári államszervezet között

Der Stuhlrichter war gewählter Beamte der Komitat (Adelsautonomie) in der ständischen Zeit, der Geschäfte des Bezirks nachging. Die Bezirke waren die Verwaltungsebene unter den Komitate. Der Stuhlrichter übte sein Amt gemeinsam mit seinem Geschworene im Reformszeitalter aus. Zu seinem Wirkungskreis...

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Bibliográfiai részletek
Szerző: Pétervári Máté
Testületi szerző: Jog határok nélkül (2017) (Szeged)
Dokumentumtípus: Könyv része
Megjelent: 2018
Sorozat:Szegedi Jogász Doktorandusz Konferenciák 8
Jog határok nélkül 8
Kulcsszavak:Közigazgatás története - Magyarország - 19. sz.
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/74996
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Der Stuhlrichter war gewählter Beamte der Komitat (Adelsautonomie) in der ständischen Zeit, der Geschäfte des Bezirks nachging. Die Bezirke waren die Verwaltungsebene unter den Komitate. Der Stuhlrichter übte sein Amt gemeinsam mit seinem Geschworene im Reformszeitalter aus. Zu seinem Wirkungskreis gehörte Verwaltungs- und Gerichtsaufgaben vor der Ungarischen Revolution 1848/49. Nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 bot sich dem ungarischen Reichstag die Möglichkeit, seine Staatseinrichtung auf eine rechtsstaatliche Grundlage zu stellen. Die ungarische Regierungspartei musste die ständische Traditionen im Lauf der Verwaltungsreform berücksichtigen, weil die ungarische Bevölkerung und die Opposition Nostalgie nach der vor 1848 Komitate empfanden. Dieser Aufsatz demonstriert, wie das Stuhlrichteramt des Reformzeitalters in bürgerliches Verwaltungsorgan nach dem Ausgleich umgesetzt wurde. Der Reichstag bewahrte die Institution der historichen Verfassung, so eine Brücke wurde zwischen die ständische und die rechtsstaatliche Staatseinrichtung geschlagt. Ich analysiere die Umbildung der Bezirksebene in meiner Studie aufgrund der Erfordernisse der bürgerliche Verwaltung, die Emil Récsi in seiner Monografie mit dem Titel „Közigazgatási törvénytudomány kézikönyve, az ausztriai birodalmi törvényhozás jelen állása szerint különös tekintettel Magyarországra [Handbuch der Verwaltungs-Gesetzkunde, nach dem gegenwärtigen Stande der österreichischen Reichsgesetzgebung mit besonderer Rücksicht auf Ungarn]” zusammenfasste. Diese Grundsätze waren die Zentralisierung, die Einheitlichkeit, die Einmannführung, die Verantwortlichkeit und die Gewaltentrennung von Verwaltung und Rechtsprechung. Gemäß des Gesetzartikels XLII:1870 sollte die Komitate ihre Verwaltungseinrichtung ausarbeiten und diese Entwürfe vorlegen, dem königlichen ungarischen Minister des Innern, um sie zu genehmigen. Ich demonstrierte die Verwirklichung dieser Grundsätze mit der Hilfe von diesen Archivmaterialien des Innenministerium.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:273-285
ISBN:978-963-306-640-9
ISSN:2063-3807