%0 Article %A Karsai Krisztina %I Szeged %D 2010 %C Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Karának tudományos bizottsága %G Hungarian %G German %B Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica %@ 0324-6523 %T Jogirodalmi viták az Alkotmánybíróság egy határozata nyomán a büntetőjogi törvényesség elve és a nemzetközi bűnügyi együttműködés %U http://acta.bibl.u-szeged.hu/7456/1/juridpol_073_445-454.pdf %X Dem Jubilar gewidmeter Beitrag bescháftigt sich mit der Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichtshofes [32/2008 (III.11.) ABH] über das Gesetzlichkeitsprinzip in einem ganz neuen Kontext, námlich wie der Grundsatz nullum crimen sine lege mit den neuesten europáischen Rechtstendenzen (dem europáischen Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) zu vereinbaren ist, und ob dieser Grundsatz seine traditionelle Bedeutung in grenzüberschreitenden Verfahren (Auslieferung) behált oder eher neue Wege aufweist. In zweiter Linie wird im Beitrag die neueste Abánderung der ungarischen Verfassung behandelt, die Artikel 57 Abs. 4 betrifft und das Inhalt des Prinzips nullum crimen sine lege etwas verandert, es relativiert. Die Methodik des Beitrages folgt einer Literaturanalyse: die zu diesen Fragen veröffentlichten Artikel anderer Wissenschaftler werden unter Lupe genommen und analysiert. Durch diese Analyse wird versucht zu ertappen, wie die herrschende Meinung zur uVerfG-Entscheidung und zur Verfassungsmodifizierung gerade entsteht, was deren Kernelemente sind sowie welche die Punkte sind, die gleich akzeptiert worden sind und welche, die bis heute umstritten blieben (wissenschaflliche Resonanz).