A trieri érseki tartomány bírósági szervezete adalék a középkori egyházi bíráskodás németországi intézménytörténetéhez /

Die Entwicklung der kirchlichen Gerichtsbarkeit im deutsch-römischen Reich hat einen neuen Schwung infolge der Konstitutionen von IV. Laterankonzil (1215) erhalten. Der Schwerpunkt lag auf der Professionalisierung der Rechtspflege aufgrund des gelehrten Rechts. Der Aufsatz fasst die wichtigsten Elem...

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Szerző: Balogh Elemér
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2020
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica 10 No. 4
Kulcsszavak:Egyházi bíráskodás - Németország - középkor, Egyházjog - katolikus - Németország - középkor
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/72806
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:Die Entwicklung der kirchlichen Gerichtsbarkeit im deutsch-römischen Reich hat einen neuen Schwung infolge der Konstitutionen von IV. Laterankonzil (1215) erhalten. Der Schwerpunkt lag auf der Professionalisierung der Rechtspflege aufgrund des gelehrten Rechts. Der Aufsatz fasst die wichtigsten Elemente der strukturellen Modernisierung der Gerichtsinstanzen in der Erzdiözese Trier zusammen. Die Gerichtsbarkeit wird von Anfang an dargestellt, also von der sog. Sendgerichtsbarkeit bis zum Aufbau der Offizialate. Es wird erörtert die verschiedenen Kurien des Erzbischofs, er hat nämlich neben Trier Gerichtsstätte auch in Koblenz und in der sog. terra Gallica (Bezirke im französischsprachigen Luxemburg). Die einzelnen Amtsträger der Offizialat werden ausführlich vorgestellt. So vor allem der Offizial, der als gelehrter Jurist, in der Regel sogar doctor legum und/oder decretorum die ganze Gerichtsapparat geleitet hat. Viele von ihnen sind namentlich bekannt. Sehr wichtig war die Stellung und das Verhältnis zum Offizial des vicarius generalis in spiritualibus, der in den Südeuropäischen Ländern – sowie auch in Ungarn – im Mittelalter als Richter der Bischofsgerichte tätig war. Zu der Gerichtspersonal in Trier gehörten weiterhin: Siegler, Assessoren, Advokaten, Prokuratoren, Notaren und Gerichtsbote. Alle haben eigene Kompetenzen und sich ihre Aufgaben von Zeit zu Zeit vermehrt. Da das Erzbistum von Trier ein kirchliches Land war, hatte viel Konflikt mit weltlichen Mächten, so mit den Städten wie auch Landesherren.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:5-33
ISSN:2063-2525