A Krajinai Szerb Köztársaság jogi vonatkozásai

Belgrads politische Kreise sowie ein Teil der Intelektuellen ermutigten eine Welle der anti-kroatischen Stimmung unter den Serben in Kroatien im Jahr 1990, vor den ersten demokratischen Mehrparteienwahlen. Nach den Wahlen und dem Sieg der Kroatischen Demokratischen Union (HDZ) begann ein Teil der re...

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Szerzők: Brekalo Miljenko
Matanović Damir
Adanić Stjepan
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2018
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica 8 No. 1
Kulcsszavak:Krajinai Szerb Köztársaság története, Jogtudomány
Tárgyszavak:
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520 3 |a Belgrads politische Kreise sowie ein Teil der Intelektuellen ermutigten eine Welle der anti-kroatischen Stimmung unter den Serben in Kroatien im Jahr 1990, vor den ersten demokratischen Mehrparteienwahlen. Nach den Wahlen und dem Sieg der Kroatischen Demokratischen Union (HDZ) begann ein Teil der rebellierenden Serben die Strassen und die Eisenbahnschienen zu sperren, dies unter dem Vorwurf der Wiederherstellung von dem Unabhängigen Staates Kroatien (NDH). Dieser Aspekt ihres zivilen Ungehorsams ist bekannt als die Balkenrevolution, die zum Anfang von einer bewaffneten Rebellion bzw. von einem blutigen Heimatkrieg wurde. Von der damaligen serbischen Führung unterstützt, begannen einige indoktrinierte Serben in Kroatien sich auszurüsten. Die Ausrüstung wurde mit der logistischen Unterstützung der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) und nach der Eroberung von Polizeistationen durchgeführt. Vorher entwaffnete die JNA die Territoriale Verteidigung, für die ausschliesslich die Behörden in der Sozialistischen Republik Kroatien zuständig waren. Gleichzeitig mit der Entwaffnung der Territorialen Verteidigung in allen Teilrepubliken der ehemaligen Föderation, wurde auch die JNA umgestaltet. Es wurden nämlich die mit den damaligen Teilrepublikgrenzen zusammenfallenden Armeegebiete abgeschafft und die Teilrepublikgrenzen nicht beachtenden Armeekorps wurden eingeführt. Das Verhalten der instumentalisierten Serben in Kroatien 1990-1991, wurde gegen die Mitglieder der anderen nationalen Gemeinschaften und gegen ihren Besitz gerichtet. Das war eine kriminelle Tat der bewaffneten Rebellion laut der damals gültigen Gesetzgebung auf der Republik- und Föderationebene. Diese Tat wurde durch die Bestimmungen von Artikel 124 des Strafgesetzbuches der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und von Artikel 104 des Strafgesetzbuches der Sozialistichen Republik Kroatien sanktionier. 
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