"Érték - határ” kodifikáció a fizetési meghagyásos eljárás szempontjából /

Während der Kodifizierung der neuen ungarischen Zivilprozessordnung hat der Gesetzgeber seine Legislativtätigkeit auch auf das ausserprozessliche Mahnverfahren verlängert. Er wollte die Beziehung zwischen dem Prozess und dem Mahnverfahren überdenken. In Ungarn ist die Zuflucht des Mahnverfahrens mit...

Teljes leírás

Elmentve itt :
Bibliográfiai részletek
Szerző: Molnár Judit
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2016
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica 6 No. 1
Kulcsszavak:Polgári jog - magyar
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/54045
LEADER 02185nab a2200217 i 4500
001 acta54045
005 20231106151021.0
008 180629s2016 hu o 0|| zxx d
022 |a 2063-2525 
040 |a SZTE Egyetemi Kiadványok Repozitórium  |b hun 
041 |a zxx 
100 1 |a Molnár Judit 
245 1 0 |a "Érték - határ”   |h [elektronikus dokumentum] :  |b kodifikáció a fizetési meghagyásos eljárás szempontjából /  |c  Molnár Judit 
260 |c 2016 
300 |a 119-139 
490 0 |a Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica  |v 6 No. 1 
520 3 |a Während der Kodifizierung der neuen ungarischen Zivilprozessordnung hat der Gesetzgeber seine Legislativtätigkeit auch auf das ausserprozessliche Mahnverfahren verlängert. Er wollte die Beziehung zwischen dem Prozess und dem Mahnverfahren überdenken. In Ungarn ist die Zuflucht des Mahnverfahrens mit einer 1 millionen HUF Wertgrenze bestimmt. Diese Wertgrenze ist obligatorisch, unter 1 millionen HUF kann man nicht Klagen. Der Gesetzgeber möchte aber als Ergebnis von Kodifizierung diese Wertgrenze erhöhen. Im Hinblick auf die Erhöhung der verbindlichen Wertgrenze des ungarischen Mahnverfahrens haben wir eine praktische Untersuchung geführt. Wir haben die Antragskosten und die Kosten-Ermässigungen im Prozess und im Mahnverfahren verglichen. In den Kosten-Ermässigungen kann man mehr Ansprüche und anspruchbestätigende Person finden, die im Mahnverfahren Benachteiligung leiden. Sie können von der Zahlung der Verfahrensgebühr nicht befreit sein – für sie gibt es keine ähnliche Ermässigung, die im Prozess verfügbar ist. Um die Nachteile zu beseitigen können wir zwei Vorschläge erstellen: kurzfristige Lösung sein kann, dass im Verfahren die Kostenaufzeichnung als persönliche, auch materielle Hintergrund gewährt ist; eine längerfristige Lösung sein kann die Abschaffung der Wertgrenze. Das Mahnverfahren wäre ein optionales Verfahren im Hand der Berechtigte. 
650 4 |a Társadalomtudományok 
650 4 |a Jogtudomány 
695 |a Polgári jog - magyar 
856 4 0 |u http://acta.bibl.u-szeged.hu/54045/1/juridpol_forum_006_001_119-139.pdf  |z Dokumentum-elérés