"Apai végrendelet félretételével anyai hozományt követelő per"

In der Reformzeit waren zwei Gesetze neben dem Gewohnheitsrecht, die das Erbrecht des Leibeigenschaft modifiziert haben. GA 8. im Jahre 1840 regulierte die Gleichheit der Jungen und Mädchen in Erben, GA 14, 1836 regulierte den Prozess des Teilung der Erbschaft. Im Jahre 1836 haben die Erbe eine Mögl...

Teljes leírás

Elmentve itt :
Bibliográfiai részletek
Szerző: Homoki-Nagy Mária
Dokumentumtípus: Cikk
Megjelent: 2016
Sorozat:Acta Universitatis Szegediensis : forum : acta juridica et politica 6 No. 1
Kulcsszavak:Öröklési jog - magyar - jogszabályok
Tárgyszavak:
Online Access:http://acta.bibl.u-szeged.hu/54043
Leíró adatok
Tartalmi kivonat:In der Reformzeit waren zwei Gesetze neben dem Gewohnheitsrecht, die das Erbrecht des Leibeigenschaft modifiziert haben. GA 8. im Jahre 1840 regulierte die Gleichheit der Jungen und Mädchen in Erben, GA 14, 1836 regulierte den Prozess des Teilung der Erbschaft. Im Jahre 1836 haben die Erbe eine Möglichkeit bekommen, dass sie um die Hilfe des gewählten Gerichts bitten können. In diesem Fall hat dieses Gericht die Erbschaft zusammengeschrieben, hat die Erbe definiert und hat die verschiedenen Erbteile bestimmt. Wenn irgendeinem Erbe dieser Erbteil nicht gefallen hat, hat er eine Klage vor dem Gericht erheben können. In diesem Fall wurde ein schriftlicher Prozezess begonnen. Der Kläger sollte seine Klage mit verschiedenen Zeugnissen beweisen. In diesem Aufsatz wird einen über geschreibenen Fall gesprochen über einen Streit zwischen einem Mädchen und ihrer Stiefmutter. Das Mädchen hat zuerst das gewählte Gericht gebeten, das Testament ihres Vater zu annullieren und die rechtliche Art der väterlichen Erbschaft festzulegen. Aber das Gericht hat das nicht gemacht. Das väterliche Testament ist gültig geblieben. Die Witve hat das testamentarische Vermögen bekommen. Das Mädchen hat nichts bekommen, weil der Vater bei der Eheschliessung ihre Mitgift gegeben hat. Dieses Vermögen wurde in ihrem Nachlass mitgerecht. Das Mädchen hat diese Entscheidung nicht akzeptiert und eine Klage vor dem Gericht erhoben. Sie hat mit verschiedenen Kaufverträge, mit Zeugen bewiesen, dass das väterliche Haus von ihrem Grossvater stammt, deshalb ist das ein Stammgut. Von einem Stammgut ist es Verboten in einem Testament zu disponieren. Das Weingebiet und die Mühle waren mütterliche Mitgift, deshalb konnte über dieses Vermögen testamentarisch disponiert auch nicht werden. Das Gericht hat das väterliche Testament annulliert, über das Witwenrecht disponiert, d.h. sie kann das Haus benutzen, den Preis der Mitgift der Stiefmutter hat übergeben und das Mädchen hat aus ihrer Erbschaft, das mütterliche Weingebiet und die Mühle auch bekommen. Dieser Fall ist ein sehr gutes Beispiel, wieso konnte jemand den Ursprung eines Vermögen beweisen, und wie hat das neue Gesetzte das alte Gewohnheitsrecht gestaltet.
Terjedelem/Fizikai jellemzők:81-96
ISSN:2063-2525