Filozófus a vádlottak padján
Apuleius, der bekannte Philosoph und Autor von literarischen Werken aus der Provinz Africa wurde im Jahre 158/9 n.Chr. wegen Magie und Zauberei angeklagt. Als Ankläger trat der ehemalige Schwager seiner Frau (der Bruder ihres ersten Mannes) auf; er klagte im Namen des unmündigen Stiefsohnes des Ange...
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Szerző: | |
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Dokumentumtípus: | Cikk |
Megjelent: |
Szegedi Tudományegyetem Állam- és Jogtudományi Kar
Szeged
2012
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Sorozat: | Acta Universitatis Szegediensis : acta juridica et politica
74 |
Kulcsszavak: | Büntetőjog |
Tárgyszavak: | |
Online Access: | http://acta.bibl.u-szeged.hu/29263 |
Tartalmi kivonat: | Apuleius, der bekannte Philosoph und Autor von literarischen Werken aus der Provinz Africa wurde im Jahre 158/9 n.Chr. wegen Magie und Zauberei angeklagt. Als Ankläger trat der ehemalige Schwager seiner Frau (der Bruder ihres ersten Mannes) auf; er klagte im Namen des unmündigen Stiefsohnes des Angeklagten. Bereits diese Umstände zeigen, dass im Hintergrund familiäre Spannungen zu vermuten sind. Zauberei und Magie waren im römischen Strafrecht mit Kapitalstrafe bedroht - der gebildete Lebemann kämpfte in dem vor dem Statthalter geführten Prozess wirklich um sein Leben. Trotz der schwierigen Lage hat er beschlossen, die Verteidigung persönlich zu führen. Die literarisch überarbeitete Version seiner Verteidigungsrede (Apologia oder De Magia) ist überliefert; vor allem aus dieser Rede sind wir über den Ablauf des Prozesses informiert. Die juristische Grundlage der Anklage war vermutlich ein Senatus Consultum (De mathematicis et vaticinatoribus) aus dem Jahre 16, dessen Text leider direkt nicht mehr zugänglich ist. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über den normativen Hintergrund und über die einschlägigen prozessualen Regeln des Strafverfahrens. Anschließend wird die Strategie der Verteidigung analysiert. Apuleius baute seine Rede nicht auf die Widerlegung der Behauptungen der Anklage auf; viel mehr attackiert er seinen Gegner mit dem stolzen Bewusstsein eines gebildeten Mannes und wirft ihm mangelnde Bildung, Habgier und Befangenheit vor. Aus der historischen Überlieferung ist bekannt, dass seine Spekulationen sich bewährten. Es ist ihm gelungen, die Sympathie des gebildeten Statthalters zu gewinnen und den Freispruch zu erreichen. Die prachtvolle literarische Überlieferung eröffnet den Einblick in das Rechtsleben des 2. Jahrhunderts n.Chr. Nicht nur die Rechtsanwendung, sondern auch die sozialen Werte und Ängste lassen sich eingehend studieren. |
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Terjedelem/Fizikai jellemzők: | 221-232 |
ISSN: | 0324-6523 |